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| Unsere Öffnungszeiten: |
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Montag-Freitag: 09.00-12.00 Uhr und 14.00-18.00 Uhr |
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Samstag: 09.00-12.00 Uhr
(nach Vereinbarung) |
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| Über uns |
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| Geschichte |
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Insider Travel & Consulting GmbH wurde 1997 in
Zürich von Piroska und Sándor Iczés gegründet. Das Familienunternehmen mit
ungarischen Wurzeln spezialisierte sich
seit der Gründung auf den Verkauf von eigens
zusammengestellten Produkten nach Ungarn sowie
auf den Wiederverkauf von Fremdprodukten im
deutschsprachigen Gebiet der Schweiz. Im Jahre 1999
wurde das Reisebüro offizielles IATA-Mitglied und tätigt
seitdem Flugticketverkäufe in die ganze Welt.
Der Abschluss einer Reisegelderversicherungspolice
STS bei STAR erfolgte im 2000 und sichert die Kundengelder.
Durch die herzliche und einfühlsame Art von Frau Piroska
Iczés verbunden mit ihrem langjährigen
Know-how in der Reisebranche und ihre Bestrebung die
Kundenwünsche immer bestmöglich zu
erfüllen konnte sich Insider Travel einen hervorragenden Ruf erwerben, eine
feste Zahl von Stammgästen aufbauen und sich erfolgreich
als bekanntester Ungarn-Spezialist im
Markt etablieren. Im März 2004 stiess auch
Susanne Iczés zum Unternehmen hinzu und ist
seitdem für Produktentwicklung und Marketing zuständig. |
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| Reisephilosophie |
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Urlaub soll Spass machen und Entspannen! Und die
Ferien beginnen bereits bei uns im Reisebüro. Wir
möchten unseren Gästen stets ihren individuellen
Ansprüchen und Wünschen gerechte Ferien ermöglichen.
Durch die Spezialisierung auf geographische Gebiete
können wir ihnen INSIDER-Informationen über das
Reiseland vermitteln und ihnen mit gezielten Einkäufen,
die besten und vielfältigsten Angebote offerieren.
Spezialisierung bedeutet für uns das Land und die Leute
nicht nur zu kennen sondern auch zu verstehen.
Die Reise endet nicht bei der Rückkehr. Wir stehen
unseren Gästen auch während und nach der Reise immer zur
Verfügung. |
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| Reisegelderversicherung STS |
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Die Reisegelderversicherung bezweckt die
Sicherstellung der Kundengelder im Sinne der
Vorschriften des Bundesgesetzes über Pauschalreisen vom
18. Juni 1993 (PRG).
Gemäss Art. 18 des erwähnten Gesetzes muss der
Veranstalter oder Vermittler einer Pauschalreise für den
Fall der Zahlungsunfähigkeit oder des Konkurses die
Erstattung bezahlter Beträge und/oder die Rückreise des
Konsumenten sicherstellen. Im Rahmen dieser Bestimmung
steht die STS für die Verpflichtungen der bei der STS
angeschlossenen Veranstalter/Vermittler (Reisebüro)
ein.
Garantieleistungen der STS an die Konsumenten des
STS-Mitgliedes:
Die STS garantiert den Konsumenten des Mitgliedes für
den Fall dessen Zahlungsunfähigkeit oder des Konkurses
die Erstattung aller bezahlten Beträge und die Rückreise
des Konsumenten für die im Voraus gebuchten und
bezahlten Reisen im Sinne ihres Reglements
(abschliessende Aufzählung):
- Pauschalreise im Sinne von Art. 18 PRG
http://www.admin.ch/ch/d/sr/9/944.3.de.pdf
- Nicht unter den Begriff der Pauschalreise fallende
Einzelleistungen
(wie z.B. Flug, Bahn, Schiff, Mietwagen, Hotel u.ä.,
Ferienwohnungen, Verpflegung usw.)
Alle übrigen Leistungen im Zusammenhang mit Reisen
werden von der STS nicht abgedeckt (nicht abschliessende
Aufzählung):
- Kosten für die Annullierung von Reisen jeglicher Art
- Eintritte zu Veranstaltungen, Ausstellungen,
Sportanlässen
und ähnliches
- Teilnahmegebühren für Symposien,
Weiterbildungsangebote
und ähnliches
- Gutscheine, Gutschriften, Wettbewerbspreise und
ähnliches
- Kommunikations- und Vertretungskosten des
Geschädigten,
Taxi- und andere Spesen, die nicht direkt für die
Reise anfallen
- Jegliche Forderungen aus Vertragsverletzungen,
Genugtuungsansprüche, Minderwerte etc. im
Zusammenhang
mit der gebuchten Reise
Weitere Informationen zur Reisegarantie der
Swiss Travel
Security finden Sie unter
www.star.ch |
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