Unsere Öffnungszeiten:
Montag-Freitag:
09.00-12.00 Uhr und
14.00-18.00 Uhr
Samstag:
09.00-12.00 Uhr
(nach Vereinbarung)
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Über uns
Geschichte

Insider Travel & Consulting GmbH wurde 1997 in Zürich von Piroska und Sándor Iczés gegründet. Das Familienunternehmen mit ungarischen Wurzeln spezialisierte sich seit der Gründung auf den Verkauf von eigens zusammengestellten Produkten nach Ungarn sowie auf den Wiederverkauf von Fremdprodukten im deutschsprachigen Gebiet der Schweiz. Im Jahre 1999 wurde das Reisebüro offizielles IATA-Mitglied und tätigt seitdem Flugticketverkäufe in die ganze Welt. Der Abschluss einer Reisegelderversicherungspolice STS bei STAR erfolgte im 2000 und sichert die Kundengelder.

Durch die herzliche und einfühlsame Art von Frau Piroska Iczés verbunden mit ihrem langjährigen Know-how in der Reisebranche und ihre Bestrebung die Kundenwünsche immer bestmöglich zu erfüllen konnte sich Insider Travel einen hervorragenden Ruf erwerben, eine feste Zahl von Stammgästen aufbauen und sich erfolgreich als bekanntester Ungarn-Spezialist im Markt etablieren. Im März 2004 stiess auch Susanne Iczés zum Unternehmen hinzu und ist seitdem für Produktentwicklung und Marketing zuständig.

Reisephilosophie
Urlaub soll Spass machen und Entspannen! Und die Ferien beginnen bereits bei uns im Reisebüro. Wir möchten unseren Gästen stets ihren individuellen Ansprüchen und Wünschen gerechte Ferien ermöglichen. 

Durch die Spezialisierung auf geographische Gebiete können wir ihnen INSIDER-Informationen über das Reiseland vermitteln und ihnen mit gezielten Einkäufen, die besten und vielfältigsten Angebote offerieren. Spezialisierung bedeutet für uns das Land und die Leute nicht nur zu kennen sondern auch zu verstehen. 

Die Reise endet nicht bei der Rückkehr. Wir stehen unseren Gästen auch während und nach der Reise immer zur Verfügung. 
Reisegelderversicherung STS
Die Reisegelderversicherung bezweckt die Sicherstellung der Kundengelder im Sinne der Vorschriften des Bundesgesetzes über Pauschalreisen vom 18. Juni 1993 (PRG).

Gemäss Art. 18 des erwähnten Gesetzes muss der Veranstalter oder Vermittler einer Pauschalreise für den Fall der Zahlungsunfähigkeit oder des Konkurses die Erstattung bezahlter Beträge und/oder die Rückreise des Konsumenten sicherstellen. Im Rahmen dieser Bestimmung steht die STS für die Verpflichtungen der bei der STS angeschlossenen Veranstalter/Vermittler (Reisebüro) ein. 

Garantieleistungen der STS an die Konsumenten des STS-Mitgliedes:

Die STS garantiert den Konsumenten des Mitgliedes für den Fall dessen Zahlungsunfähigkeit oder des Konkurses die Erstattung aller bezahlten Beträge und die Rückreise des Konsumenten für die im Voraus gebuchten und bezahlten Reisen im Sinne ihres Reglements (abschliessende Aufzählung): 

- Pauschalreise im Sinne von Art. 18 PRG
  http://www.admin.ch/ch/d/sr/9/944.3.de.pdf 
- Nicht unter den Begriff der Pauschalreise fallende Einzelleistungen
  (wie z.B. Flug, Bahn, Schiff, Mietwagen, Hotel u.ä., 
  Ferienwohnungen, Verpflegung usw.)

Alle übrigen Leistungen im Zusammenhang mit Reisen werden von der STS nicht abgedeckt (nicht abschliessende Aufzählung): 

- Kosten für die Annullierung von Reisen jeglicher Art
- Eintritte zu Veranstaltungen, Ausstellungen, Sportanlässen 
  und ähnliches
- Teilnahmegebühren für Symposien, Weiterbildungsangebote 
  und ähnliches
- Gutscheine, Gutschriften, Wettbewerbspreise und ähnliches
- Kommunikations- und Vertretungskosten des Geschädigten, 
  Taxi- und andere Spesen, die nicht direkt für die Reise anfallen
- Jegliche Forderungen aus Vertragsverletzungen,   
  Genugtuungsansprüche, Minderwerte etc. im Zusammenhang 
  mit der gebuchten Reise

Weitere Informationen zur Reisegarantie der Swiss Travel Security finden Sie unter www.star.ch
UNGARN KATALOG 2010

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